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AGB SK8SCHOOL

 

1. Anmeldung / Reservation

1.1 Die Anmeldung und/oder Reservation ist verbindlich.

1.2 Bei einer Abmeldung vor Kursbeginn oder während des Kurses, gilt generell in jedem Fall, für alle Kurse, kann keine Rückerstattung der Kurskosten beantragt werden. Die vollen Kosten müssen übernommen werden.

1.3 Bei einem Einstieg in einen Semesterkurs, während des zweiten Quartals eines laufenden Kurses (gemäss den Semesterdaten der Semesterkurse), gilt die Anmeldung für den laufenden, sowohl auch für den folgenden Kurs im nächsten Semester.

2. Zur Kenntnisnahme (betrifft Semesterkurse):

2.1 Die Semesterkurse laufen als Abo: dh. die Anmeldung gilt für die wöchentliche Teilnahme und wird einen Monat vor Kurs-Ende automatisch auf das nächste Semester verlängert. (Die SK8SCHOOL Semesterdaten sind: Ende Weihnachtsferien bis zu den Sommerferien (erstes Semester) und nach den Sommerferien bis Anfang Weihnachtsferien (zweites Semester))

2.2 Eine Kündigung für die Teilnahme im folgenden Semester, muss mindestens einen Monat vor Kursende (letzter Kurstag) schriftlich eingereicht werden.

2.2.1 Die Kursleitung darf pro Semester einmal fehlen oder einen Termin absagen, ohne dass ein Anspruch auf nachholen besteht. Bei weiteren Ausfällen seitens der Leitung, wird die Lektion nachgeholt oder zurückerstattet.

2.2.3 Einzelne Semesterkurs-Lektionen, die laut Ausschreibung generell an einem Samstag stattfinden, können bei schlechtem Wetter auf Sonntag verschoben werden.

2.3.1 Zur Kenntnisnahme (betrifft Kartaus Jahreskurs): 

2.3.2 Dieser Kurs ist ein Jahreskurs gemäss Kursausschreibung auf der Webseite «https://www.stadt-zuerich.ch/sport-portal/angebot/11417/Skaten» und Booklet «Booklet freiwillige Jahreskurse_TS Kartaus_Münchhalde_SJ2223.pdf» auf «https://www.stadt-zuerich.ch/schulen/de/kartaus/freizeitangebot.html» und «220819_AGBs Drittanbieter.pdf» (Punkt 2.). Bei einem regulären Einstieg, per Anmeldung über das Sportamt der Stadt Zürich oder direkt über die Webseite der Sk8school.ch, ins erste Semester oder während des laufenden Kurses des ersten Semesters, gilt die Anmeldung für ein Jahr, bis zu den Sommerferien. Bei einem Einstieg in den laufenden Kurs, während des zweiten Semesters, gilt die Anmeldung bis zu den Sommerferien des nächsten Jahres, also auch für den folgenden Jahreskurs, gemäss Punkt 1.3.

2.3.3 Zu Absenzen und Kursausfällen gelten die AGB für Freizeitangebote der Stadt Zürich (Punkt 5. und 6.): https://www.stadt-zuerich.ch/ssd/de/index/volksschule/themen_angebote/freizeitangebote.html# und spezifisch gemäss Booklet «Freizeitangebote von Drittanbietern an der (Schule Kartaus-Münchhalde) Allgemeine Geschäftsbedingungen für Freizeitangebote» (220819_AGBs Drittanbieter.pdf (Punkt 4. und 5.)) auf https://www.stadt-zuerich.ch/schulen/de/kartaus/freizeitangebot.html

3. Absenzen / Abmeldung (betrifft nur Einzel- und Gruppenkurse)

3.1 Absenzen aufgrund von Krankheit und Unfall gelten als entschuldigt, wenn sie einen Tag (24 Stunden) vor Beginn des betroffenen Kurses mit Vorweisen eines Arztzeugnisses gemeldet werden. Durch das Vorweisen eines Artzeugnisses, gilt jede Absenz als entschuldigt. Die Kurskosten für unentschuldigte Absenzen, und Absenzen ohne das Vorweisen eines Arztzeugnisses, müssen mit dem geltenden Tarif des gebuchten Kurses beglichen werden.

3.2  Die Ferien, in welchen keine Semesterkurse stattfinden,  richten sich nach dem kantonalen bzw. regionalen Ferienplan des in der betreffenden Region stattfindenden Kurses.

4. Wichtiger Hinweis spezifisch für Camps und individuelle Gruppenkurse für Geburtstage, Gemeinden, Vereine, Schulen, Familien, Heime etc.:

4.1 Wir empfehlen den Teilnehmern und/oder für die Anmeldung Verantwortlichen  eine Annulations- bzw. Reiseversicherung abzuschliessen.

5. Veröffentlichung von Fotos und Videos

5.1 Wer nicht einverstanden ist, dass Fotos und Videos, die während der Kurse gemacht werden können und auf welchen das Gesicht erkennbar ist, auf Webseiten und sozialen Medien veröffentlicht werden, muss eine diesbezügliche Unterlassung schriftlich anfordern.

6. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

6.1 Es gelten die Bestimmungen des schweizerischen Rechts, auch wenn aus dem Ausland gebucht wird und/oder der Kurs im Ausland durchgeführt wird.

6.2 Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammanhang mit Ihrer Buchung ist Turgi AG

6.3 Wir sind berechtigt, auch an Ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

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